Kindesmissbrauch: Ermittler rücken von Vorratsdatenspeicherung ab

Politiker argumentieren oft damit, dass Strafverfolger auf die Vorratsdatenspeicherung angewiesen sind. Doch diese widersprechen nun.

Ein Bericht von veröffentlicht am
Der Zugriff auf Verbindungsdaten ist weiterhin umstritten.
Der Zugriff auf Verbindungsdaten ist weiterhin umstritten. (Bild: Pixabay)

Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch wird nach Einschätzung eines erfahrenen Ermittlers überschätzt. Aus Sicht der Strafverfolgung sei es "nicht erforderlich", ein umfassendes Konzept einer Vorratsdatenspeicherung zu entwickeln, sagte Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), am 1. März 2023 in einer Anhörung des Bundestagsdigitalausschusses in Berlin.

Inhalt:
  1. Kindesmissbrauch: Ermittler rücken von Vorratsdatenspeicherung ab
  2. Login-Falle noch nicht vorgesehen

"Wir müssen ein zielgenaues, abgestimmtes Modell entwickeln, das sowohl die grundrechtlichen wie auch die Strafverfolgungspositionen berücksichtigt", forderte Hartmann stattdessen.

Man müsse, schlug Hartmann in diesem Zusammenhang vor, "das gesamte System der Abfrage solcher Zuordnungsdaten so modernisieren und durchdigitalisieren, dass wir eine Schnelligkeit erreichen, die im Ergebnis dazu führt, dass wir für die weit überwiegende Zahl accountgebundener Straftaten sozusagen auf das nächste Login (...) und im Ergebnis damit live auf Daten zugreifen können". Dieses Konzept ist unter dem Namen Login-Falle bekannt.

Für den "relativ überschaubaren Bereich verbleibender Situationen", die nicht accountgebunden seien und bei denen nicht auf Live-Daten zugegriffen werden könne, reicht nach Ansicht Hartmanns eine "sehr beschränkte Speicherfrist" aus. Diese könne "in der Größenordnung der jetzt zur Netzstörungsbeseitigung vorgesehenen Frist von circa einer Woche" liegen.

"Ideologische Gräben" verlassen

Damit werde man "einen wesentlichen Prozentsatz der infrage stehenden Fallkonstellationen bearbeiten können". Hartmann appellierte an die Politik: "Wir müssen aus dem Bereich der ideologischen Gräben in der Vorratsdatenspeicherung aus Sicht der Strafverfolgung raus und ein sachorientiertes Konzept entwickeln." In seiner schriftlichen Stellungnahme zur Ausschussanhörung (PDF) kam der Oberstaatsanwalt zu dem Schluss: "Eine solche Neuregelung einer begrenzten IP-Zuordnung wäre ein grundrechtssensibler, jedoch weitgehend praxistauglicher Beitrag für verbesserte Ermittlungsmöglichkeiten bei Kindesmissbrauch und der Verbreitung entsprechender Darstellungen im Internet."

Die Ampelkoalition streitet derzeit über die Neugestaltung der Vorratsdatenspeicherung, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die frühere Regelung für unwirksam erklärt hatte. Während Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in seinem Gesetzesentwurf auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren setzt, beharrt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) weiterhin auf der anlasslosen Speicherung von IP-Adressen.

Login-Falle noch nicht vorgesehen 
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InformationsSauger 02. Mär 2023

Ich dachte er nutzt mullvad. Die sind für micht zumindest anhand derer technischen...

InformationsSauger 02. Mär 2023

Ähm, du weißt schon, dass torrent und eMule auf P2P versendete Pakete basieren und da...

EdRoxter 02. Mär 2023

Ich meine mich daran erinnern zu können, dass auch damals bei Schäubles...

CraWler 02. Mär 2023

Besonders absurd wird es dann wenn wie in den USA schon geschehen Kinder selbst vor...


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